Allgemein: 1999 war das Ende des denkmalgeschützten Speichers nah. Die vorherigen Eigentümer- volkseigene Getreidewirtschaft 1954 bis 1989 -, - Rat der Stadt Barth 1989 -, - Gebäudewirtschaft Barth 1989 bis 1998 - und - die Bundesrepublik Deutschland 1998 bis 1999 - ließen das Gebäude verfallen. Aufgrund einer angefangenen Sanierung der Dachhaut standen seit 1990 ca. 60 m² des Daches 10 Jahre lang offen.
Das Denkmal war also nur noch mit einem hohen persönlichen Einsatz und finanzieller Unterstützung in Form von Zuschüssen zu retten. Das Nutzungskonzept musste jedoch den denkmalpflegerischen Anspruch und die wirtschaftliche Nutzung miteinander versöhnen.
Einfachverglasung oder Holzklappläden, Brettertüren, Außenwände in der Stärke zwischen 14 cm und 39 cm unterliegen dem Erhaltungsgebot gemäß Denkmalschutzgesetz.
Das ganzjährige Heizen mit herkömmlichen Brennsystemen bei derartigen Gebäudevoraussetzungen hätte zu Betriebskosten geführt, welche an diesem Standort nicht zu erwirtschaften wären.
Die Nutzung war klar: ein Standort für Kunst und Kultur.
Das Konzept: Das Gebäude entsprechend der Nutzungsanforderungen Kunst und Kultur und der Nachfrage natürlich zu bewirtschaften - regenerative Energien.