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Allgemein: |
1999
war das Ende des denkmalgeschützten Speichers nah. Die vorherigen Eigentümer-
volkseigene Getreidewirtschaft 1954 bis 1989 -, - Rat der Stadt Barth 1989
-, - Gebäudewirtschaft Barth 1989 bis 1998 - und - die Bundesrepublik
Deutschland 1998 bis 1999 - ließen das Gebäude verfallen. Aufgrund
einer angefangenen Sanierung der Dachhaut standen seit 1990 ca. 60 m²
des Daches 10 Jahre lang offen.
Das Denkmal war also nur noch mit einem
hohen persönlichen Einsatz und finanzieller Unterstützung in Form
von Zuschüssen zu retten. Das Nutzungskonzept musste jedoch den denkmalpflegerischen
Anspruch und die wirtschaftliche Nutzung miteinander versöhnen.
Einfachverglasung oder Holzklappläden,
Brettertüren, Außenwände in der Stärke zwischen 14
cm und 39 cm unterliegen dem Erhaltungsgebot gemäß Denkmalschutzgesetz.
Das ganzjährige Heizen mit herkömmlichen Brennsystemen bei derartigen
Gebäudevoraussetzungen hätte zu Betriebskosten geführt, welche
an diesem Standort nicht zu erwirtschaften wären.
Die Nutzung war klar: ein Standort für Kunst und Kultur.
Das Konzept: Das Gebäude entsprechend
der Nutzungsanforderungen Kunst und Kultur und der Nachfrage natürlich
zu bewirtschaften - regenerative Energien.
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